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Rückblick: Tagung: «Gute Rechtsetzung – Umsetzung des Europäischen Rechts in der Schweiz»

Wie gelingt gute Rechtsetzung bei der Umsetzung europäischen Rechts in der Schweiz? Dieser Frage widmeten sich über 80 Teilnehmende an der Tagung «Gute Rechtsetzung – Umsetzung des Europäischen Rechts in der Schweiz» im Bundeshaus in Bern.

Den Auftakt machte Katja Christ, 1. Vizepräsidentin des Nationalrates, mit einem Grusswort. Am Vormittag beleuchtete Prof. Dr. iur. Astrid Epiney die dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung im Rahmen der Bilateralen III. Dr. iur. Michael Schöll, Direktor des Bundesamt für Justiz BJ, widmete sich den Herausforderungen für die Verwaltung. Anschliessend zeigte Dr. iur. des. Martina Stirnimann, ehemalige Doktorandin am ZDA, die Rolle und Handlungsspielräume der Bundesversammlung bei der Umsetzung der bilateralen Abkommen Schweiz–EU auf. Die Diskussion am Vormittag leitete Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann.

Am Nachmittag sprach Martin Graf, ehemaliger Sekretär der Staatspolitischen Kommissionen und der Verfassungskommissionen, über die Mitwirkung des Parlaments bei der Ausarbeitung und der dynamischen Übernahme von EU-Recht. Botschafter Ivo Germann, Leiter der Direktion für Aussenwirtschaft beim SECO, zeigte die Folgerungen der Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU für die Wirtschaft auf. Dr. iur. Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK CdC) und Regierungsrat des Kantons Aargau, beleuchtete die Umsetzung durch die Kantone. Die abschliessende Diskussion leitete Prof. Dr. iur. Andreas Glaser, Direktionsmitglied am ZDA.

Die Tagung wurde gemeinsam vom Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR) der Universität Zürich | University of Zurich, dem Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern und dem Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) organisiert.