
Tagung: «Gute Rechtsetzung – Umsetzung des Europäischen Rechts in der Schweiz»
Mittwoch, 19. August 2026, 8.00 bis 16.15 Uhr
Sitzungszimmer 301, Bundeshaus, Bundesplatz 3, 3003 Bern
Die Integration der Schweiz in den Europäischen Binnenmarkt auf der Grundlage der Bilateralen Verträge I und II bedingt die Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union in der schweizerischen Rechtsordnung. Vor allem der Bund, aber auch die Kantone, stehen vor der Herausforderung, neue Regulierungskonzepte in das bestehende schweizerische Recht einzupassen und mit unterschiedlichen Rechtsetzungstechniken umzugehen. Die Umsetzung des Europäischen Rechts betrifft zum einen die Bundesversammlung als gesetzgebendes Organ. Zum anderen übt die Bundesverwaltung eine bedeutsame Funktion bei der Vorbereitung der Rechtsetzung aus. Das Bundesamt für Justiz aus rechtlicher und das SECO aus wirtschaftlicher Sicht spielen hierbei eine besonders wichtige Rolle. Schliesslich sind die Kantone im Rahmen des Vollzugsföderalismus wichtige Akteure bei der Umsetzung. Mit dem Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) und der hierin angelegten dynamischen Rechtsübernahme gewinnt die Umsetzung Europäischen Rechts in der Schweiz nochmals erheblich an Bedeutung.
Die Tagung geht diesen Problemstellungen in Referaten und Diskussionen nach. Sie richtet sich an Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Mitarbeitende der Verwaltung, Wissenschafterinnen und Wissenschafter sowie weitere Interessierte.