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Onlinekommentar zum Bundesgesetz über die politischen Rechte

Bislang existiert kein Kommentar zum Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR).

Prof. Dr. Andreas Glaser, Zentrum für Demokratie Aarau/Universität Zürich; PD Dr. Corsin Bisaz, Gerichtsschreiber am Bundesgericht; Prof. Dr. Nadja Braun Binder, Universität Basel und Dr. Bénédicte Tornay Schaller, greffière au Tribunal Fédéral/Juge assesseur au Tribunal cantonal vaudois haben sich daher entschlossen, mit der Herausgabe des Online-Kommentars zum BPR diese Lücke zu schliessen.

Der Onlinekommentar ist eine Webplattform, auf der qualitativ hochwertige und geprüfte Kommentare zum schweizerischen Recht für jedermann frei und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Onlinekommentar möchte juristisches Fachwissen frei verfügbar machen (open access). Frei zugängliche Kommentare fördern den Wissensaustausch und bieten dem Kommentator eine höhere Sichtbarkeit seines Arbeitsresultats. Das Projekt Onlinekommentar soll auch ein Beitrag sein zu einer inklusiveren, diverseren, qualitativeren, moderneren, aktuelleren, interaktiveren und weniger hierarchischen Rechtswissenschaft und –praxis.

Sobald der Onlinekommentar zum Bundesgesetz über die politischen Rechte publiziert wurde, informieren wir gerne wieder.

Die Herausgeber sind seit heute auf der Website von Onlinekommentar veröffentlicht:

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