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Recht der direkten Demokratie

Der zentrale Gegenstand rechtswissenschaftlicher Forschung am ZDA ist das Recht der direkten Demokratie in Bund, Kantonen und Gemeinden. Publizistischer Ausdruck hiervon sind nebst einschlägigen Dissertationen das Standardwerk «Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft» und der Online-Kommentar zum Bundesgesetz über die Politischen Rechte.

Näher zu erforschende Entwicklungen sind die Gestaltungsmöglichkeiten parlamentarischer Gegenentwürfe zu Volksinitiativen, Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung von Volksinitiativen und die mit Rechtsunsicherheiten behaftete Unterstellung von Ausgaben unter das Finanzreferendum. Grosses Potenzial für rechtswissenschaftliche Forschung besteht bei innovativen Formaten in Ergänzung zu den direktdemokratischen Instrumenten in Form von Bevölkerungsräten kombiniert mit der Auswahl durch Losverfahren.

Projekte

Online-Kommentar zum Bundesgesetz über die politischen Rechte

Der Onlinekommentar fördert als frei zugänglicher Kommentar den Wissensaustausch unter Jurist:innen. Darüber hinaus baut der Onlinekommentar bestehende Barrieren zum Rechtswissen ab. Als digitaler, über das Internet frei abrufbarer Rechtskommentar ermöglicht er erstmals einen einfachen, bequemen und niederschwelligen Zugang für alle zu den qualitativ hochwertigen und geprüften Rechtskommentaren, insbesondere auch für Personen ausserhalb der “legal community”. Der Onlinekommentar fördert somit den Zugang zum Recht.