«Les langues du pouvoir»: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung in Theorie und Praxis


Bundesverfassung und Gesetz sehen vor, dass die Angehörigen der vier Sprachgemeinschaften angemessen in der Bundesverwaltung vertreten sind. Zudem dürfen sie dort in der Sprache ihrer Wahl kommunizieren. Die Realität sieht anders aus, wie eine Untersuchung des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) aufzeigt: 60 Prozent der Bundesangestellten arbeiten in einem Amt oder in einer entsprechenden Verwaltungseinheit, wo die Vorgaben zur Vertretung der sprachlichen Minderheiten nicht eingehalten werden.

Ein Forscherteam des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) hat untersucht, wie das Sprachengesetz von 2007 und die entsprechende Verordnung in der Praxis umgesetzt werden. Die Ergebnisse der umfangreichen Studien werden nun in einer Buchpublikation für eine breitere Öffentlichkeit dargestellt und eingeordnet (Reihe ‘Le Savoir Suisse’).

Das EDV-gestützte Personalmanagement-System des eidgenössischen Personalamts enthält detaillierte Angaben zum sprachlichen Hintergrund aller rund 35'000 Bundesangestellten. Betrachtet man das Bundespersonal über alle Verwaltungseinheiten hinweg, hat sich die Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen den Zielvorgaben angenähert. Gemäss Art. 7 der Sprachenverordnung betragen die Zielbänder für Deutsch 68,5-70,5%, für Französisch 21,5-23,5%, für Italienisch 6,5-8,5% und für Rätoromanisch 0,5-1,0%

Seit der Jahrtausendwende ist die Überrepräsentation der Deutschsprachigen zurückgegangen und die Anteile der Sprachminderheiten liegen mittlerweile mehr oder weniger im Sollbereich. Auch auf der Ebene der Topkader nähert man sich dem Ziel: Die Deutschsprachigen sind allerdings noch leicht übervertreten, während die Italienischsprachigen untervertreten sind.

Statistische Analyse zeigt: Ziel bezüglich Vertretung der Sprachgruppen nicht erreicht

Eine detailliertere Auswertung zeigt jedoch grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesämtern und legt nahe, dass das Ziel einer angemessenen Vertretung der Sprachgruppen in den Verwaltungseinheiten des Bundes bei weitem noch nicht erreicht ist. In rund zwei Drittel aller Ämter sind die Deutschsprachigen deutlich übervertreten und die Angehörigen der Sprachminderheiten untervertreten. In diesen Ämtern arbeiten rund 20'000 Personen. Das bedeutet, dass nahezu 60% aller Bundesangestellten in einer Verwaltungseinheit arbeiten, in denen eine Übervertretung der Deutschsprachigen besteht, bzw. in denen die Angehörigen der Sprachminderheiten untervertreten sind.

Gebrauch der Amtssprachen innerhalb der Bundesverwaltung

Bei der Kommunikation mit Gesprächspartnern ausserhalb der Bundesverwaltung ist die Sprachenfreiheit gewährleistet. Wer sich mit einem Anliegen an die Bundesverwaltung richtet, kann dies in der Amtssprache seiner Wahl tun.

Ganz anders sieht es aus beim Gebrauch der Amtssprachen innerhalb der Verwaltung. Deutsch dominiert hier klar. Französisch wird auch sehr häufig für die interne Kommunikation benutzt – eine Analyse der Originalsprache von Gesetzeserlassen zeigt zudem, dass der Gebrauch des Französischen als Arbeitssprache in den letzten 15 Jahren zugenommen hat. Italienisch hingegen fristet ein Schattendasein. Es wird nur sehr selten als Arbeitssprache benutzt. Und wegen der mangelnden Italienischkenntnissen ihrer Kolleginnen und Kollegen sind die italienischsprachigen Bundesangestellten in der Regel gezwungen, auf Deutsch oder Französisch zu kommunizieren. Das Englische – obwohl keine Amtssprache – hat in der Bundesverwaltung stark an Bedeutung gewonnen, besonders in wissenschaftsnahen Verwaltungsbereichen oder in der internationalen Zusammenarbeit.

Das Schweizerdeutsch-Problem scheint hingegen weitgehend im Griff. Die Deutschsprachigen haben den Gebrauch des Hochdeutschen stark verinnerlicht – zumindest in Präsenz von Anderssprachigen. Diese zeigen sich ihrerseits grösstenteils tolerant bezüglich des Dialektgebrauchs ihren Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen, zumal wenn sich dieser auf informelle Situationen beschränkt.

Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung breit akzeptiert

Nach dem Inkrafttreten des Sprachengesetzes und der dazugehörigen Sprachverordnung entstand ein neuer Schwung. Mit der Ernennung einer direkt dem Bundesrat unterstellten Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit erklärte man diese (fast) zur Chefsache. Die Förderungsmassnahmen wurden verstärkt.

Die Ergebnisse einer Befragung des Bundespersonals zeigen eine breite Akzeptanz für die Ziele der Mehrsprachigkeitsförderung, aber auch für die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Einschätzungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gehen aber auseinander. Während die Deutschsprachigen diese Massnahmen als wirksam einschätzen, erachten die Hälfte der Französischsprachigen und nahezu drei Viertel der Italienischsprachigen diese Massnahmen als weitgehend wirkungslos. Unabhängig von der eigenen Sprachzugehörigkeit sind sich die Mehrheit der Befragten aber einig, dass die Mehrsprachigkeits-Anforderungen manchmal die Arbeitsabläufe verkomplizieren und aufwändiger machen.

Dies zeigt sich im Speziellen bei der Anstellung von neuen Mitarbeitenden. Da kommt es durchaus vor, dass implizite Anforderungen an die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber zu einer ungewollten Aussortierung von Angehörigen der Sprachminderheiten im Selektionsprozess kommen.

«Seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen wurden die Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verstärkt. Die Situation hat sich seither zwar verbessert, aber die Ziele sind noch nicht erreicht. Eine Weiterführung und eine Weiterentwicklung der Förderungsmassnahmen sind deshalb angezeigt. Die breite Akzeptanz der Ziele und der bisherigen Massnahmen beim Bundespersonal und bei den Topkadern der Bundesverwaltung zeigt, dass dies möglich und sinnvoll ist», sagt Prof. Dr. Daniel Kübler, Leiter des Forschungsprojekts und Co-Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau.

Die Untersuchung

Daniel Kübler, Emilienne Kobelt, Roman Zwicky (2020): Les langues du pouvoir. Le plurilinguisme dans l’administration fédérale. Lausanne: EPFL Press (collection ‘Le Savoir Suisse’).

Hier findet sich der Mitschnitt der Online-Medienkonferenz.

Die Präsentation zur Studie findet sich hier.